Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine
- Verordnung durch den Facharzt (HNO-Arzt, Zahnarzt, Kinderarzt, Neurologen)
- Ihre persönlichen Daten, die Diagnose und die Dauer der Behandlung (10x 60 Minuten Logopädische Therapie/ LP03) sollten auf der Verordnung angeführt sein.
- Eine logopädische Einheit beinhaltet alle unmittelbaren Tätigkeiten mit und für die Patient*in (Vor- und Nachbereitung).
- Ansuchen um chefärztliche Bewilligung der Verordnung ist bei der SVS und KFA erforderlich (bei der ÖGK und BVAEB ist die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt).
Ich arbeite als Wahllogopädin aller Kassen nach dem Wahlarztprinzip. Die Bezahlung erfolgt nach jeder Therapieeinheit in bar. Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie für die Kostenrückerstattung bei ihrer Krankenkasse zusammen mit dem chefärztlich bewilligten Verordnungsschein zur Refundierung einreichen. Je nach Krankenkasse werden 50 – 70% der Kosten erstattet, bei einer Zusatzversicherung bis zu 100%.
Falls ein Termin nicht eingehalten werden kann, bitte um Terminabsage telefonisch unter 0650 7728088 oder per SMS sobald als möglich, spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Behandlungstermin.
Ich bitte um Verständnis, dass kurzfristig abgesagte oder unentschuldigt versäumte Termine privat in Rechnung gestellt werden (keine Refundierung durch die Krankenkasse).