Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine
- Verordnung durch den Facharzt (HNO-Arzt, Zahnarzt, Kinderarzt, Neurologen)
- Ihre persönlichen Daten, die Diagnose und die Dauer der Behandlung (10x 60 Minuten Logopädische Therapie/ LP03) sollten auf der Verordnung angeführt sein.
- Eine logopädische Einheit beinhaltet alle unmittelbaren Tätigkeiten mit und für die Patient*in (Vor- und Nachbereitung).
- Ansuchen um chefärztliche Bewilligung bei der jeweiligen Krankenkasse (bei der ÖGK und BVAEB ist die Bewilligunspflicht derzeit ausgesetzt).
Ich arbeite als Wahllogopädin aller Kassen nach dem Wahlarztprinzip. Die Bezahlung erfolgt nach jeder Therapieeinheit in bar. Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie für die Kostenrückerstattung bei ihrer Krankenkasse zusammen mit dem chefärztlich bewilligten Verordnungsschein zur Refundierung einreichen. Je nach Krankenkasse werden 50 – 70% der Kosten erstattet, bei einer Zusatzversicherung bis zu 100%.
Ich bitte um Verständnis, dass kurzfristig abgesagte (weniger als 24 Stunden) oder unentschuldigt versäumte privat in Rechnung gestellt werden (keine Kostenrefundierung durch die Krankenkasse).
COVID -19: Bis Ende April 2023 gilt im gesamten Praxisbereich eine FFP2-Maskenpflicht für Personen über 6 Jahren. Im Therapieraum besteht keine durchgehende Maskenpflicht für Patient*innen, allerdings für die Begleitpersonen. Alle Hygienemaßnahmen wie Lüften, Desinfizieren, … werden umgesetzt. Bitte kommen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin, vielen Dank!